Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines / Geltungsbereich / Vertragsverhältnis

Die sagsuns GmbH ist ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen mit Sitz in Rosiwalgasse 18, 1100 Wien. Sie erbringt primär für Unternehmer (in Folge „Kunde“) Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung und stellt Softwarelösungen zur Nutzung bereit.

1.1. Softwareentwicklungsdienste

Die sagsuns GmbH entwickelt für ihre Kunden individuelle Softwarelösungen und Anwendungen, zugeschnitten auf die jeweiligen Geschäftsprozesse. Dabei werden moderne Programmiersprachen, Frameworks und Datenbanktechnologien eingesetzt, um skalierbare, sichere und benutzerfreundliche Systeme zu erstellen.

1.2. Nutzung von Softwarelösungen

Die sagsuns GmbH stellt ihren Kunden selbst entwickelte Softwarelösungen zur Verfügung. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf die vertraglich vereinbarte Dauer und den vereinbarten Umfang. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

1.3. Beratungs- und Unterstützungsleistungen

Zusätzlich bietet die sagsuns GmbH Beratungsleistungen zur Einführung, Integration und Optimierung von Softwarelösungen an. Dies umfasst die Analyse der bestehenden IT-Strukturen, Schulungen sowie laufenden Support.

1.4. Wartung & Updates

Soweit vereinbart, übernimmt die sagsuns GmbH die Wartung und Weiterentwicklung der eingesetzten Software. Dies beinhaltet Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates und Funktionsverbesserungen. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Wartungsvertrag geregelt.

II. Vertragsformen

Die sagsuns GmbH bietet sowohl Werkverträge (z.B. Entwicklung einer Softwarelösung) als auch Wartungs- und Nutzungsverträge (z.B. SaaS, Lizenznutzung) an. Details ergeben sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

III. Geschäftsabschluss und Rücktritt

1. Angebote werden schriftlich erstellt und müssen vom Kunden schriftlich angenommen werden.
2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Schriftform.
3. Wartungs- oder Nutzungsverträge verlängern sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
4. Verbraucher haben gem. § 18 Abs 1 Z 1 FAGG kein Rücktrittsrecht, wenn die Dienstleistung oder Softwarebereitstellung auf ausdrücklichen Wunsch vollständig vor Ablauf der Rücktrittsfrist erbracht bzw. freigeschaltet wurde.
5. Die sagsuns GmbH ist berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Zahlungsabwicklung und Zahlung

1. Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich vor Vertragsabschluss im Rahmen des Angebots. Nach Annahme ist das Honorar binnen 10 Tagen fällig.
2. Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das Firmenkonto der sagsuns GmbH: [IBAN und Bankdaten einsetzen]
3. Bei Wartungs- oder Nutzungsverträgen erfolgt die Zahlung in regelmäßigen Intervallen (z.B. monatlich). Bei Zahlungsverzug tritt Terminsverlust ein.
4. Bei Zahlungsverzug können Zinsen sowie Mahnspesen und Inkassokosten verrechnet werden.


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